Rahmenbedingungen    Ziele der ambul. Versorgung

Wege zum Ziel   QM - System   Zukunft

 
   
   

QM - Aspekte am Beispiel der Onkologie

   
 

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Zertifizierte Schwerpunktpraxen-

Bedingung für eine qualifizierte ambulante Krebsversorgung der Zukunft?

 

Autoren: Lothar Böning, Friedrich Schenck

 

1.0

 Rahmenbedingungen der ambul. Versorgung

Das Umfeld der ambulanten ärztlichen Tätigkeit hat sich in den letzen Jahren tief greifend verändert. Nicht mehr die Ärzteschaft bestimmt die Bedingungen, sondern die Politik hat die Federführung übernommen. Die Verknappung der Mittel führt zum einen zu einer Abwertung der ärztlichen Leistung, zum andern zu einer immer konsequenteren Kontrolle der Leistungserbringung.

Mit der Budgetierung wurde der Ärzteschaft das Krankheitsrisiko, die eigentliche Funktion einer Krankenversicherung, aufgezwungen, während sich die Krankenkassen auf das Einsammeln der Finanzmittel beschränken. Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen, unabhängig vom Gesundheitszustand ihrer Versicherten, einen festen Betrag an die Verrechnungsstellen.
Um diesen widersinnigen Zustand, den Umgang mit Ärzten als Teil einer staatlichen Struktur und nicht als selbständige Unternehmer mit allen Risiken, in absehbarer Zeit zu beenden, müssen die Ärzte sich unternehmerisch verhalten und in einem ersten Schritt ihre Leistungen klar definieren, bewertbar und nachprüfbar gestalten.
Die Ärzte können noch eine gewisse Zeit auf die Trägheit der großen gesellschaftlichen Prozesse spekulieren. Aber eine solches Verhalten verlängert zum einen den heutigen beklagenswerten Zustand, zum andern wird sie , wie unschwer vorherzusehen ist, in heftigem Klagen über Entwicklungen ohne Mitwirkung der Ärzte selbst enden.

1.1

Gesundheitspolitik

Die Politik hat die Qualität entdeckt. Leistungen hoher Qualität enthalten rational nachvollziehbare Kostensenkungspotentiale, wie Senkung der Folgekosten. Der letzte Entwurf zur Gesundheitsreform enthielt die Verpflichtung zur Qualität, genauer sogar zu einem Qualitätsmanagementsystem im Bereich der stationären und ambulanten Versorgung. Im Gesetz verblieben ist nur eine Verpflichtung der Krankenhäuser zur Einführung von Qualitätsmanagementsystemen, aber soll man als niedergelassener Arzt darauf vertrauen, dass die Politik bei diesem Zwischenschritt stehen bleibt?

Denn der Forderung nach Qualität müssen sich alle Ärzte stellen, die in unserem Gesundheitssystem erfolgreich tätig sein wollen.

 

Die Gesundheitsministerkonferenz 1999 spricht eine noch deutlichere Sprache:

„Der Gesetzgeber bzw. die Körperschaften der Selbstverwaltung werden unter Einbeziehung von Forschung und Wissenschaft bis zum 1. 1. 2008 Möglichkeiten prüfen und Kriterien weiterentwickeln bzw. entwickeln, nach denen Planungen, Zulassungen, Kündigungen von Versorgungsverträgen und/oder Vergütungen soweit wie möglich auch an Qualitätskriterien gekoppelt werden. Dabei sind besonders die Auswertungen von Ergebnisqualitäten zu berücksichtigen.“

Und die Ärzte sollten aktiv werden, bevor mit der einsichtigen Forderung nach Qualität jede Zwangsmaßnahme leicht gerechtfertigt und politisch durchgesetzt wird.

1.2

Die Krankenkassen als Finanzierer

Die Einnahmen werden in absehbarer Zeit nicht steigen. Um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen müssen die gesetzlichen Kassen die vorhandenen Mittel gezielt ausgeben. Absehbar ist eine Doppelstrategie der Kassen: das vorhandene System der inflationierten Punktwerte bleibt bestehen. Parallel dazu werden Modellprojekte initiiert und finanziert wie Netze und Sonderverträge mit einzelnen Fachgruppen, wobei überprüfbare Qualität eingefordert werden wird.


Eine sehr bewusste Strategie der Ärzte in diesem im Gesamtszenario würde bedeuten, auf den Verhandlungspartner Krankenkassen zuzugehen und sie in ihrem Auftrag, eine Versorgung hoher Qualität zu finanzieren, zu unterstützen. Eine solche Vorgehensweise muss auch ein nachvollziehbaren Angebot beinhalten. Warum sollten die Ärzte, wenn sie Selbständige bleiben wollen, sich nicht auch als solche verhalten und aktiv und zügig in den Prozess eingreifen, der zum Ziel haben muss, definierte Leistungen adäquat in festen, kalkulierbaren Beträgen honorieren zu lassen?

1.3

„Freiheit“ der Diagnostik und Therapie
Die medizinischen Inhalte unserer Behandlungsmethodik ändern sich mit hoher Geschwindigkeit. Das darf jedoch nicht als Entschuldigung gelten, die Patienten nicht nach dem neuesten Stand der Wissenschaft zu behandeln. In unserem Gesundheitssystem darf nicht vorkommen, dass bei manchen Tumorarten Patienten in Deutschland deutlich schlechtere Prognosen haben. Und es darf nicht geschehen, dass es der Kritik Europäischer Institutionen bedarf, einen solchen Zustand abzustellen .
Die Fachgesellschaften geben mit der Entwicklung von Behandlungsleitlinien dem Arzt eine Sicherheit, die Behandlung auf dem neuesten Stand durchzuführen, also sollte man diese auch explizit nutzen.

1.4

Der Alltag in der ambulanten Praxis
Der Tagesablauf in einer Praxis und die verantwortungsvolle Behandlung unserer Patienten erfordert einen hohen Einsatz des Praxisinhabers. Notgedrungen delegiert er eine Vielzahl von Tätigkeiten. Für eine adäquate Kontrolle bleibt ehrlicherweise kaum Zeit. Alle Fehler werden jedoch dem Arzt in seiner Eigenschaft als Mediziner oder Unternehmer angelastet. Hilfreich wäre ein entsprechendes Überwachungssystem, um eine akzeptable Fehlerfreiheit zu gewährleisten.

1.5

Das Ansehen der Ärzte
Der Eindruck des bislang höchstangesehenen  Berufsstands der Ärzte hat sich deutlich verschlechtert. Geld und Streiks bestimmen das Bild immer mehr. Die freiwillige, nicht erzwungene Realisierung von Qualitätsmaßnahmen wäre hervorragend geeignet, das Außenbild im Sinne des Patienten und des Gesundheitssystems zu verbessern.

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